BINZ
Gegründet 2006
Seit Mai 2006 ist das Fabrikareal an der Üetlibergstrasse 111/111a besetzt. Heute wohnen rund 50 Menschen hier. Mehrere hundert Personen nutzen das Areal regelmässig. In den Werkstätten wird täglich gearbeitet, Theatergruppen und Bands proben, Filmprojekte werden realisiert, der Trainingsraum ist ausgelastet. Leute kommen um etwas zu machen und sich mit anderen auszutauschen. Das ist die Binz, sie ist in voller Blüte, bietet vielen Menschen eine Existenz und Raum für die Verwirklichung ihrer Ideen.Aktuell und brisant: Die Binz ist bedroht. Diesmal topseriös.
Im Februar 2012 hat das Immobilienamt der Pensionskasse Stiftung Abendrot den Zuschlag für das Baurecht auf dem Areal der Binz gegeben. Nebst den 180 Studios für Universitätsspital-Personal, die in der Ausschreibung vorgegeben waren, plant Abendrot 150 «students-boxes» nach einer Idee und in Zusammenarbeit mit Werner Hofmann zu realisieren. Mehr dazuNach einem Informationsaustausch mit der Stiftung Abendrot in der Binz, Briefen an den Stiftungsrat und Mitglieder der Pensionskasse und einem Besuch an der Delegiertenversammlung vom 20. September 2012 veröffentlichte die Stiftung Abendrot auf der Startseite ihrer Website eine Stellungnahme.
Immobilienamt setzt neuen Auszugstermin: 31. Mai 2013
Um dem Abendrot-Projekt "Ü111" Platz zu machen, sollte die Binz zuerst im Januar, dann im April und neu im Juni 2013 geräumt, abgerissen und saniert werden. Bei ihrem Besuch in der Binz im Frühling 2012 sprachen die Vertreter von Abendrot von einem Baubeginn im Herbst 2013. Nach mehrmaligen Anpassungen des Zeitplans ist dieser nun auf Oktober 2014 geplant. Zur Zeit läuft die zweite Runde des Architekturwettbewerbs. Noch besteht kein fertiges Projekt, geschweige denn eine Baubewilligung. Wird die Binz im Juni abgerissen, ist mit einer Baubrache von mindestens einem Jahr zu rechnen.Wir bleiben...
Nach wie vor sehen wir keinen Grund, den Ort an dem wir leben zu verlassen. Wir sind nicht zufällig hier: Die leerstehenden Hallen haben wir besetzt, weil wir einen selbstbestimmten und gemeinschaftlichen Alltag wollen.Dafür brauchen wir Raum und die Binz ist ein idealer Ort. Es hat Platz. Die Hallen haben keinen vordefinierten Zweck. Sie können je nach Bedürfnissen und Vorhaben eingerichtet und laufend umgestaltet werden. Die bisher entstandenen Räumlichkeiten, Nischen, Projekte und Produkte sind ebenso vielfältig und unterschiedlich wie die Menschen, die sie geschaffen haben. Gleichzeitig erfordert und fördert die gemeinschaftliche Nutzung Zusammenarbeit. Wir teilen nicht nur einen Grossteil der selbst errichteten Infrastruktur wie Wohnraum, Küchen, Werkstätten usw., sondern auch Wissen und Ideen. Diese realisieren wir mit grossem Engagement und wenig Geld. Wir investieren Zeit und Energie, setzen auf Respekt und Eigenverantwortung.
Das macht die Binz zu einem Ort, der möglich macht, was es eigentlich gar nicht gibt. Im Gegensatz dazu wird die Stadt, obschon sie wächst, immer kleiner, enger, verplanter, durchregulierter, kontrollierter und teurer.
Darum erheben wir Anspruch auf genau diesen raren Freiraum! Binz bleibt. Für immer. Am 16. Juni 2012 haben wir die Unabhängigkeit für die Binz ausgerufen.
Was bisher geschah
Im Jahr 1983 erwarb der Kanton Zürich die 1894 erbauten Fabrikationshallen aus dem Nachlass der Color Metal AG. Die ersten Pläne des Kantons sahen ein Mehrzweckgebäude vor, in dem unter anderem die Datenverarbeitung des Kantons (EDV), die Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale (KDMZ) und ein Bezirksgefängnis (BGZ) untergebrachte werden sollten. Nachdem dieses Vorhaben an baurechtlichen Regelungen scheiterte, wurde das Areal für verschiedene Zwischennutzungen vermietet und schliesslich der Stadt Zürich in Gebrauchsleihe gegeben. Die Stadt plante in den Hallen einen provisorischen Freestylepark zu errichten, wofür allen Mietern gekündigt wurde. Als die Gebäude leer standen wurden sie im Mai 2006 besetzt. Das Freestylepark-Projekt wurde im Frühsommer 2007 aufgrund von Verzögerungen durch Einsprachen eines benachbarten Hausbesitzers aufgegeben.Vergabe im Baurecht
Nach drei Jahren gutem Miteinander mit der Stadt Zürich, lief der Gebrauchsleihevertrag des Kantons mit der Stadt Zürich per Ende Juni aus, Verwaltung und Zuständigkeit wechselten wieder zum Kanton. Offensichtlich zu raschem Handeln entschlossen, publizierte dieser im Amtsblatt vom 9. April 2009 ein Submissionsverfahren zum Abriss der Liegenschaften. Beginn der Abbrucharbeiten sollte gemäss Ausschreibung der 1. Juli 2009 sein. Die Lektüre hat uns überrascht. Um den Sachverhalt zu klären haben wir Kontakt mit den zuständigen Stellen des Kantons aufgenommen. Das Resultat der darauf folgenden Besprechung war die mündliche Zusicherung, dass bis Ende September nichts passieren wird. Weiter lag es in der Absicht der kantonalen Baudirektion das Areal baldmöglichst im Baurecht zu vergeben. Dabei sollten in erster Linie marktwirtschaftliche Kriterien zählen. Sollte der zukünftige Baurechstnehmer vorziehen, das Grundsrück geräumt und (Altlasten-) saniert zu übernehmen, dann war geplant, am 1. Oktober mit den Abbrucharbeiten zu beginnen.Altlasten
Im Verlauf der Monats Juli hat sich die Planung des Immobilienamts geändert. Neu sollte die Veräusserung des Grundstücks erst erfolgen, nachdem eine Altlasten-Sondierung vorgenommen und bestimmt wurde, welche Sanierungen in welchem Umfang notwendig sein würden. Die vom Immobilienamt beauftragten Geologen erachteten den Abbruch der Gebäude vor der Sondierung als zwingend. Der Abbruchbeginn wurde auf den 1. November 2009 festgelegt, Ausschreibung und Baurechtsvergabe auf März bis August 2010 projektiert mit der Aussicht auf einen möglichen Baubeginn im Jahr 2012.Nachdem wir Zweifel darüber ausdrückten, dass ein Abriss für die vorgesehenen Abklärungen unumgänglich ist, haben die Kantonalen Behörden eingewilligt die Sachlage zu überprüfen. Der vom Kanton beaufragte Bauingenieur hat abgeklärt unter welchen Umständen die Sondierungen bei bestehenden Liegenschaften durchgeführt werden können. Ein von uns bestimmter Geologe hat eine unabhängige Einschätzung der Situation vorgenommen. Beide Fachpersonen sind zum Schluss gekommen, dass die abfallrechtlichen Untersuchungen ohne Abbruch der Gebäude gemacht werden kann. Aufgrund dieser Ergebnisse waren die zuständigen Personen des Immobilienamts bereit die Besetzung unter bestimmten Voraussetzungen vorerst weiter zu dulden. Diese lauteten:
- keine Behinderung der Sondierarbeiten
- die Räumung des Areals per 1. August 2010
- die Bereitstellung einer Sicherheitsleistung über CHF 20'000.00 für die allfällige Entsorgung von Sperrmüll aus der Zeit der Besetzung
Diese Forderungen haben wir weitgehend bestätigt mit Ausnahme des fixen Auszugstermins, auf den wir uns nicht festlegen wollten. Wir haben den Behörden vorgeschlagen, den Stand der Projektentwicklung zu besprechen, wenn die Resultate der Untersuchen vorliegen und die Fortschritte in der Projektplanung konkreter sind. Nicht, dass noch grundlos abgrissen wird...