BINZ

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Besetzt seit Mai 2006

Seit Mai 2006 ist das Fabrikareal an der Üetlibergstrasse 111/111a besetzt. Heute wohnen rund 40 Menschen hier. Viele weitere Personen nutzen das Areal regelmässig. In den Werkstätten wird täglich gearbeitet, Theatergruppen und Bands proben, Filmprojekte werden realisiert, der Trainingsraum ist ausgelastet. Leute kommen um etwas zu machen und ihre Ideen mit anderen auszutauschen. Das ist die Binz, sie ist in voller Blüte, bietet vielen Menschen eine Existenz und Raum für die Verwirklichung ihrer Pläne.

Im Jahr 1983 erwarb der Kanton Zürich die 1894 erbauten Fabrikationshallen aus dem Nachlass der Color Metal AG. Die ersten Pläne des Kantons sahen ein Mehrzweckgebäude vor, in dem unter anderem die Datenverarbeitung des Kantons (EDV), die Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale (KDMZ) und ein Bezirksgefängnis (BGZ) untergebrachte werden sollten. Nachdem dieses Vorhaben an baurechtlichen Regelungen scheiterte, wurde das Areal für verschiedene Zwischennutzungen vermietet und schliesslich der Stadt Zürich in Gebrauchsleihe gegeben. Die Stadt plante in den Hallen einen provisorischen Freestylepark zu errichten, wofür allen Mietern gekündigt wurde. Als die Gebäude leer standen wurden sie im Mai 2006 besetzt. Das Freestylepark-Projekt wurde im Frühsommer 2007 aufgrund von Verzögerungen durch Einsprachen eines benachbarten Hausbesitzers aufgegeben.

Vergabe im Baurecht

Nach drei Jahren gutem Miteinander mit der Stadt Zürich, lief der Gebrauchsleihevertrag des Kantons mit der Stadt Zürich per Ende Juni aus, Verwaltung und Zuständigkeit wechselten wieder zum Kanton. Offensichtlich zu raschem Handeln entschlossen, publizierte dieser im Amtsblatt vom 9. April 2009 ein Submissionsverfahren zum Abriss der Liegenschaften. Beginn der Abbrucharbeiten sollte gemäss Ausschreibung der 1. Juli sein. Die Lektüre hat uns überrascht. Um den Sachverhalt zu klären haben wir Kontakt mit den zuständigen Stellen des Kantons aufgenommen. Das Resultat der darauf folgenden Besprechung war die mündliche Zusicherung, dass bis Ende September nichts passieren wird. Weiter lag es in der Absicht der kantonalen Baudirektion das Areal baldmöglichst im Baurecht zu vergeben. Dabei sollten in erster Linie marktwirtschaftliche Kriterien zählen. Sollte der zukünftige Baurechstnehmer vorziehen, das Grundsrück geräumt und (Altlasten-) saniert zu übernehmen, dann war geplant, am 1. Oktober mit den Abbrucharbeiten zu beginnen.

Altlasten

Im Verlauf der Monats Juli hat sich die Planung des Immobilienamts geändert. Neu sollte die Veräusserung des Grundstücks erst erfolgen, nachdem eine Altlasten-Sondierung vorgenommen und bestimmt wurde, welche Sanierungen in welchem Umfang notwendig sein würden. Die vom Immobilienamt beauftragten Geologen erachteten den Abbruch der Gebäude vor der Sondierung als zwingend. Der Abbruchbeginn wurde auf den 1. November 2009 festgelegt, Ausschreibung und Baurechtsvergabe auf März bis August 2010 projektiert mit der Aussicht auf einen möglichen Baubeginn im Jahr 2012.

Nachdem wir Zweifel darüber ausdrückten, dass ein Abriss für die vorgesehenen Abklärungen unumgänglich ist, haben die Kantonalen Behörden eingewilligt die Sachlage zu überprüfen. Der vom Kanton beaufragte Bauingenieur hat abgeklärt unter welchen Umständen die Sondierungen bei bestehenden Liegenschaften durchgeführt werden können. Ein von uns bestimmter Geologe hat eine unabhängige Einschätzung der Situation vorgenommen. Beide Fachpersonen sind zum Schluss gekommen, dass die abfallrechtlichen Untersuchungen ohne Abbruch der Gebäude gemacht werden kann. Aufgrund dieser Ergebnisse waren die zuständigen Personen des Immobilienamts bereit die Besetzung unter bestimmten Voraussetzungen vorerst weiter zu dulden. Diese lauteten:
- keine Behinderung der Sondierarbeiten
- die Räumung des Areals per 1. August 2010
- die Bereitstellung einer Sicherheitsleistung über CHF 20'000.00 für die allfällige Entsorgung von Sperrmüll aus der Zeit der Besetzung

Diese Forderungen haben wir weitgehend bestätigt mit Ausnahme des fixen Auszugstermins, auf den wir uns nicht festlegen wollten. Wir haben den Behörden vorgeschlagen, den Stand der Projektentwicklung zu besprechen, wenn die Resultate der Untersuchen vorliegen und die Fortschritte in der Projektplanung konkreter sind. Nicht, dass noch grundlos abgrissen wird...

Geld oder Räumung

Was die Sfr. 20'000.- betrifft, entschieden wir: Wenn aber unser Zustupf tatsächlich die einzige Möglichkeit ist, das Immobilienamt von ihren Sperrgut-Albträumen zu bewahren und sie davon zu überzeugen, dass wir es damit ernst meinen erstens ein funktionierendes Verhältnis zu etablieren und zweitens hier zu bleiben, dann machen wir diese einmalige Ausnahme: «Ihr bekommt die Fünfer, wir behalten das Weggli.»

Bleiben und Bauen

Seit dem Sommer 2009 besteht die Kommunikation zwischen uns und dem Kanton aus Schweigen. Anstatt per Ende Juli 2010 auszuziehen haben wir bauliche Renovationen vorgenommen und unter anderem einen Teil der Dächer saniert. Am 30. August haben wir im Tages-Anzeiger gelesen: «Weil kein neuer Abbruchtermin für die Fabrikhallen feststehe, gebe es auch noch kein neues Ultimatum. Die Abklärungen wegen der Altlastensanierung seien noch im Gang. Zudem habe sich die Ausgangslage verändert. Wollte der Kanton ursprünglich das Land im Baurecht abgeben, steht jetzt Eigenbedarf das Kantons im Vordergrund.»

Und überhaupt

Nach wie vor sehen wir keinen Grund, den Ort an dem wir leben für eine Baubrache zu verlassen. Wir sind nicht zufällig hier: Die leerstehenden Hallen haben wir besetzt, weil wir einen selbstbestimmten und gemeinschaftlichen Alltag wollen. Dafür brauchen wir Raum und die Binz ist ein idealer Ort. Es hat Platz. Die Hallen haben keinen vordefinierten Zweck. Sie können je nach Bedürfnissen und Vorhaben eingerichtet und laufend umgestaltet werden. Die bisher entstandenen Räumlichkeiten, Nischen, Projekte und Produkte sind ebenso vielfältig und unterschiedlich wie die Menschen, die sie geschaffen haben. Gleichzeitig erfordert und fördert die gemeinschaftliche Nutzung Zusammenarbeit. Wir teilen nicht nur einen Grossteil der selbst errichteten Infrastruktur wie Wohnraum, Küchen, Werkstätten usw., sondern auch Wissen und Ideen. Diese realisieren wir mit grossem Engagement und wenig Geld. Wir investieren Zeit und Energie, setzen auf Respekt und Eigenverantwortung. Dabei werden gleichzeitig individuelle Fähigkeiten sowie soziale Kompetenz entwickelt. Das Potential, das dadurch entsteht ist innovativ und nachhaltig. Seine Wirkung geht weit über die Binz hinaus und wird sich in unzähligen Formen wiederfinden. Sei es in Politik, Forschung, Kunst und Kultur, Sport, Handwerk, Familie etc.

Kurz: Weil die Binz von einem unnötigen, vorzeitigen Abriss bedroht ist und weil wir davon überzeugt sind, dass es Orte wie diesen dringend braucht, haben wir die beiden Petitionen: BINZBLEIBTBINZ und BINZBLEIBTBINZBIS lanciert. Wir freuen uns, wenn Du sie heute noch unterschreibst, am liebsten beide.