BRIEF AN DIE KANTONALEN BEHÖRDEN

Zürich, 27. Juli 2009

Gebot: WD8081 - Uetlibergstrasse, 111/111a

Sehr geehrte...

Im Verlauf der letzten Besprechung hatten Sie uns vorgeschlagen, selbst ein Gebot zum Erwerb des Baurechts für die obengenannte Teilparzelle einzureichen.

Mit diesem Schreiben unterbreiten wir Ihnen das Gebot, die Liegenschaften an der Üetlibergstrasse 111/111a im Baurecht für 40 Jahre zu einem Baurechtzins von CHF 1.- zu übernehmen.

Mit diesem Angebot wollen wir einen Kontrapunkt setzen zu dem von Ihnen lancierten Verfahren, das Baurecht an den Meistbietenden zu vergeben. Wir verfolgen keine kommerziellen oder gewinnbringende Ziele und werden dies auch in Zukunft nicht tun. Es liegt in unserer Absicht, die bestehenden Gebäude in der heutigen Form zu erhalten und soweit nötig zu sanieren. Die Hallen wollen wir wie bis anhin als gemeinschaftlichen und selbst verwalteten Wohn-, Arbeits- und Kulturraum nutzen.

Wir sind überzeugt, dass Freiräume wie die BINZ dringend notwendig sind, gerade auch in einer Stadt wie Zürich, die zunehemend Luxus saniert und deren Flächen immer feinmaschiger verplant werden. Objekte wie die Liegenschaften an der üetlibergstrasse sind in Zürich dem Verschwinden nahe. Wir setzen uns für unsere überzeugungen und Bedürfnisse ein und sind entschlossen für Freiräume und alternative Wohnformen, wie wir sie hier leben, einzustehen und zu kämpfen.

Wir fordern Sie dazu auf, uns als potenzielle Baurechtsnehmer in das laufende Verfahren miteinzubeziehen und uns umgehend mit den nötigen Unterlagen und Informationen zu versorgen.

Wir hoffen mit unserer Eingabe Ihr Interesse geweckt zu haben und sind gerne bereit anlässlich eines weiteren Treffens unsere Vorstellungen im Detail zu konkretisieren. Falls eine Teilnahme unsererseits für Sie nicht in Frage kommt, bitten wir Sie um Benachrichtigung und Begründung Ihres Entscheids.

Einen Abbruch der Gebäude am 1. Oktober halten wir in jedem Fall für übereilt und unnötig, da nach erfolgter Baurechtsvergabe ein Neubauprojekt zuerst entworfen, bewilligt und geplant werden muss, bevor es umgesetzt werden kann. Wir ersuchen Sie an dieser Stelle dringlichst, von einem solch frühzeitigen Abriss abzusehen.

Mit freundlichen Grüssen
Familie Schoch

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